Als sehr ärgerlich muss dieser Umstand angemerkt werden: Meine Forderungen nach Gewährleistung wären zwar gesetzlich gedeckt, der Versuch sie durchzusetzen wäre sehr aufwändig, umständlich und schwierig. Grundsätzlich kann man nur den Händler klagen, nur der kann eigentlich nichts dafür und hat die Ovni Vertretung nicht mehr. Der Spruch "Von Pontius zu Pilatus geschickt" erhielt für mich als Redewendung eine ganz neue Bedeutung… Beispiel: Der Schriftverkehr mit der Fa. Glab, (der neue Importeur im deutschen Sprachraum,) über einzelne Punkte begann am 30.10.2002 und endete am 4.4.2003. in diesem Rahmen gab es auch mehrere Briefe (in Französisch, unter Beiziehung eines Dolmetsch) direkt an die Werft Alu-Bat. Jedenfalls teilte mir GLABYACHTING die sich offensichtlich bemüht hat, Anfang März 03 freundlicherweise mit, dass man mehrmals die Werft gebeten hat in dieser Sache etwas zu tun, man will es jetzt dort nochmals prüfen und ich solle mich ab jetzt an die Werft wenden. Danach habe ich wieder an die Werft geschrieben, keine Antwort, bei telefonischer Urgenz war der Chef gerade nicht da, man ruft zurück usw.
Die Werft Alu Bat auf keinen meiner Briefe geantwortet, nie zurückgerufen und auch den neuen Händler offensichtlich zu keiner Kulanz ermächtigt. Hilfe bei einer Reklamation ist hier nicht zu erwarten.
Einen anderen Erfahrungsbericht über die Überholung einer Sonate Ovni hat ein in der Szene sehr bekanntes Ehepaar ins Internet gestellt, besuchen Sie dafür die Seenomaden unter