Ausbildung FB 2/3
(nur für Mitglieder des SYCS)
zur Erlangung der Führerscheine des ÖSV bzw. MSVÖ - FB 2 und FB 3.


Termin: Nächster Kursbeginn November 2007
Kursort: Clublokal des SYCS - 8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 27 (Lageplan)
Im Clubset enthalten: Clubscriptum
Nicht im Clubset enthalten: Navigationsbesteck, Schulzirkel, Schreibmaterial, Taschenrechner, Seekarten

Theorieprüfung:
12.04.2008
Übungstörn:
15.03. - 22.03.2008
Prüfungstörn:
26.04. - 03.05.2008

Allgemeine Anmerkungen:
Die Ausbildung beim Segel- und Yachtclub Steiermark zum Hochseeskipper wird mit modernsten Mitteln durchgeführt. Als Meilenstein kann die B-Schein-Theorieprüfung 2006 genannt werden, welche österreichweit das erste Mal komplett auf Computer abgehalten wurde (natürlich ausgenommen Kartenarbeit). Solltest du weitere Fragen haben, bzw. dich zum Kurs anmelden wollen, so findest du hier unser Kontakt- und Anmeldeformular ! Die nachangeführten Erläuterungen sind der Prüfungsordnung für Prüfungen zum Erwerb eines Befähigungsausweises in den Fahrtbereichen 2, 3 und 4 des österreichischen Segelverbandes entnommen (Stand 01.01.2005).

Obwohl laut ÖSV-Prüfungsordnung kein A-Schein für den Erwerb der FB2/FB3-Befähigung erforderlich ist, sind wir aus langjähriger Erfahrung überzeugt, dass der A-Schein die beste Grundlage für eine gediegene Hochseeausbildung darstellt. Die Praxis hat gezeigt, dass sich Besitzer des A-Scheines bei der Ausbildung zum Erwerb der FB2/FB3-Befähigung wesentlich leichter tun.

Erläuterung FB 2:
Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2) - Berechtigung zur selbständigen Führung von Segeljachten im Fahrtbereich 2: Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste; die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste.
Erläuterung FB 3:
Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3) - Berechtigung zur selbständigen Führung von Segeljachten im Fahrtbereich 3: Fahrt in küstennahen Gewässern; die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen für FB 2 und FB 3:

Zur Ablegung der Prüfung zur selbständigen Führung von Jachten darf nur zugelassen werden, wer:
    - Das 18. Lebensjahr vollendet hat;
    - körperlich und geistig zur Führung einer Jacht geeignet ist;
    - die erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung zur Führung einer Jacht nachgewiesen hat;
    - einen Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen beigebracht hat;
    - einem Kandidaten, der den OeSV Segelführerschein A besitzt, wird bei allen Theorieprüfungen der Basisstoff erlassen.
Die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung sind für den Erwerb des Befähigungsausweises für Motor- und für Segeljachten für Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen, für Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen und für Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art (Segel- oder Motorjacht) und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen.